Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch den RdErl. d. MK vom 01.11.2015 festgelegt und damit für alle Beteiligten bindend.
Unter dem Begriff „Schulfahrten“ werden Klassen- wie Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte wie auch Schüleraustauschfahrten zusammengefasst; zudem gehören die Wandertage dazu.
Unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind keine Schulfahrten.
Schulfahrten am Burg-Gymnasium sollen vorrangig
Zusammen mit Dienstreisen und / oder Fortbildungen werden die Aufwendungen der Lehrkräfte für Schulfahrten aus den Mitteln erstattet, die das Land Niedersachsen im Rahmen des „Basisbudgets“ bereitstellt. Schulfahrten können durch die Schulleitung nur genehmigt werden, wenn ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Vorab eingeforderte Verzichtserklärungen durch Lehrkräfte sind rechtswidrig.
Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. (Freiplätze können auch von „sonstigen Begleitpersonen“ in Anspruch genommen werden; dann müssen Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler davon in Kenntnis gesetzt werden.)
Die Kosten der Lehrkräfte dürfen nicht auf die Schülerinnen und Schüler umgelegt werden.
Über Dauer und Zielorte von Klassenfahrten entscheidet der Schulvorstand.
Schon allein aus diesen Vorgaben folgt, dass sich das Fahrtenkonzept wie auch dessen konkrete Umsetzung in besonderer Weise auch an dem finanziellen Rahmen orientieren müssen.
Zudem betonen wir die Verantwortung der gesamten Schulgemeinschaft dafür, dass insbesondere mit Blick auf diejenigen Familien, die größere Schwierigkeiten mit der Finanzierung von Fahrten haben können, grundsätzlich der Kostenrahmen von Fahrten umsichtig bedacht wird. Dazu gehört gleichsam, dass das Anspruchsdenken aller Betroffenen in vernünftige Bahnen gelenkt wird.
Gerade mit Blick auf die Fahrtkosten sollten auf jeden Fall Fahrten mit der Bahn als Alternative geprüft werden.
Flugreisen sollen vermieden und nur dann als Ausnahme erwogen werden, wenn dadurch die Fahrtkosten gegenüber alternativen Beförderungsmöglichkeiten deutlich günstiger sind.
Es ist – insbesondere durch rechtzeitige Planung – anzustreben, die Klassen- und Studienfahrten zeitgleich im Rahmen einer Fahrtenwoche stattfinden zu lassen, in der Regel in der Zeit zwischen den Sommer- und den Herbstferien.
Am Burg-Gymnasium werden im Sekundarbereich drei Klassenfahrten durchgeführt:
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Planung |
Dauer |
Schwerpunkte, Hinweise |
Klasse 5 |
zentral |
drei Tage |
Kennenlerntage: Bildung einer Klassengemeinschaft, Teamgeist, Kooperation; zurzeit in Lingen |
Klasse 7 |
zentral |
fünf Tage |
2017 und 2018 für Bremerhaven gebucht; unterrichtliche Anbindungen gut möglich (z. B. Klimahaus, Phänomenta, Auswandererhaus, Fischereihafen …); Kennenlernen Klassenlehrkraft – Klasse; Klassengemeinschaft, insbesondere dann, wenn Klassen zusammengelegt werden müssen |
Klasse 10 |
Klassenleitung |
fünf Tage |
Fahrtziele nur Deutschland oder Niederlande; Als Orientierung für die Auswahl von Fahrtzielen können folgende konkrete Vorschläge dienen: Großstädte wie Hamburg oder Köln; das Ruhrgebiet (z. B. DJH Essen); das deutsch-französische Grenzgebiet (für reine „Französischklassen“); Segeln auf dem Ijsselmeer. |
Die Studienfahrten sollen unter anderem dazu beitragen, Kenntnisse zu vertiefen, den Horizont zu erweitern, Selbstverantwortung und sozialen Umgang zu üben.
Kurslehrkräfte (bevorzugt Kurse auf erhöhtem Niveau) bieten Fahrten an, die im Zusammenhang mit dem Fach stehen.
Denkbar sind sowohl Inlands- als auch Auslandsfahrten; Schwerpunkte können auf kulturelle, sprachliche, geographische, geschichtlich-politische, sportlich-soziale, wirtschaftliche und / oder naturwissenschaftliche Aspekte gelegt werden
Für die künftigen G9-Jahrgänge gilt, dass die Studienfahrten am Anfang der Stufe 13 liegen sollen, um sie in die allgemeine Fahrtenwoche integrieren zu können.
In den Klassenstufen, in denen keine Klassenfahrten liegen, soll wenigstens ein Wandertag stattfinden, also in den Klassen 6, 8, 9 und 11.
Derzeit finden folgende Austauschfahrten statt: